12. Unbestrittener Sachverhalt Der hier zu beurteilende Vorfall geschah im Rahmen der Stiftung M.________ einer Institution, die seit mehr als 70 Jahren Jugendliche und junge Erwachsene mit speziellem Förderbedarf bei der beruflichen Grundbildung und der Integration in der Arbeitswelt und Gesellschaft betreut. Während der Beschuldigte als Lernender im Bereich Garten- und Liegenschaftsunterhalt tätig war, arbeitete der Privatkläger in der Hauswirtschaft. Die beiden kannten sich, pflegten aber eher einen oberflächlichen Kontakt miteinander.