Soweit der Beschuldigte den gegen ihn erhobenen Vorwürfen entgegengesetzt habe, er sei während dieser Zeit «am Runterlaufen» gewesen, sei dies wenig überzeugend. Mit dem «unäxtra acho» und dem Gespräch über die sexuelle Ausrichtung des Privatklägers und dessen angeblichen Beziehungsstatus habe er Teile der Schilderungen des Privatklägers übernommen, diese aber auf unpassende Weise in seine Version der Geschichte eingebaut. Nach der oberinstanzlichen Befragung der Betreuungspersonen sei erstellt, dass es am Nachmittag des 23. August 2016 zu einem klärenden Gespräch gekommen sei.