Während er auf Fragen zu seiner Person frei und offen Auskunft erteilt habe, sei sein Aussageverhalten starr und karg geworden, wenn die Befragung auf den Vorfall zugelaufen sei. Es greife daher zu kurz, das stereotype Aussageverhalten auf die beim Beschuldigten diagnostizierten Störungen zurückzuführen. Ihm sei eine durchschnittliche Intelligenz attestiert worden und sein Verhalten habe gezeigt, dass er genau begriffen habe, was ihm vorgeworfen werde. Soweit der Beschuldigte den gegen ihn erhobenen Vorwürfen entgegengesetzt habe, er sei während dieser Zeit «am Runterlaufen» gewesen, sei dies wenig überzeugend.