Damit wolle der Beschuldigte den Fokus auf den Privatkläger richten und von seinem eigenen Fehlverhalten ablenken. Ferner sei kaum denkbar, dass der Privatkläger dem Beschuldigten am Mittagstisch «aus dem Nichts» gesagt habe, er sei nicht schwul und habe eine Freundin, wie dies vom Beschuldigten geschildert werde. In dieser Aussage sei der Versuch des Beschuldigten zu erblicken, einen fehlenden Kontext zu konstruieren. Auch die verschiedenen Versionen, wie der Beschuldigte dem Privatkläger «unäxtra acho» sei, seien wenig überzeugend.