Ausgehend von seiner ersten Version hätte er genügend Zeit gehabt, um vor der Aufnahme seiner Arbeit in der Herrengarderobe im Haupthaus vorbeizugehen. Auch die in den Aussagen des Beschuldigten erkennbaren Aggravierungstendenzen würden gegen deren Glaubhaftigkeit sprechen. So habe er den Privatkläger mehrfach schlecht gemacht und ausgeführt, dieser würde verschiedenen anderen Personen auf die Nerven gehen. Damit wolle der Beschuldigte den Fokus auf den Privatkläger richten und von seinem eigenen Fehlverhalten ablenken.