sich bereits dort befand und sich umziehen wollte, jedoch die Kleider noch an hatte. Der Beschuldigte bot dem Geschädigten auf dessen Frage hin, wie es so bei der Gartenarbeit sei, an, dass er (Beschuldigter) ihm das sagen werde, wenn er (Geschädigter) mit ihm Sex habe. Der Geschädigte erwiderte, dass er nicht schwul sei und eine Freundin habe, worauf der Beschuldigte den Geschädigten unvermittelt körperlich anging, so etwa gegen dessen Beine trat (2 – 3 Mal) und ihn festhielt, wodurch er die Gegenwehr des Geschädigten überwinden konnte.