7. Der Vorwurf gemäss Anklageschrift In der Anklageschrift vom 26. April 2017 (pag. 127 f.) wird dem Beschuldigten vorgeworfen, den Privatkläger am 23. August 2016 in den Räumlichkeiten der Stiftung M.________ einfach, eventuell mehrfach sexuell genötigt zu haben. Das dem Beschuldigten vorgeworfene Verhalten wird dabei wie folgt umschrieben: A.________ betrat die Garderobe der Stiftung M.________ als C.________ sich bereits dort befand und sich umziehen wollte, jedoch die Kleider noch an hatte.