Fürsprecherin D.________ beantragte für den Privatkläger (pag. 440): 1. A.________ sei schuldig zu erklären der sexuellen Nötigung, begangen am 23. August 2016 in J.________ (Ortschaft) zum Nachteil des Privatklägers gemäss Anklageschrift. 2. A.________ sei zu bestrafen. 3. A.________ sei zu verurteilen 3.1 zu den Verfahrenskosten; 3.2 zur Bezahlung einer Genugtuung in gerichtlich zu bestimmender Höhe, mindestens aber von CHF 8'000.00, nebst Zins zu 5% seit 23. August 2016, an den Privatkläger; 3.3 zu den erst- und den oberinstanzlichen Parteikosten des Privatklägers gemäss Kostennoten.