3. A.________ sei eine angemessene Entschädigung für die Verteidigungskosten der ersten und zweiten Instanz auszurichten. 4. Die Zivilforderungen von C.________ seien abzuweisen Für die Generalstaatsanwaltschaft stellte Staatsanwältin O.________ die folgenden Anträge (pag. 441; Hervorhebungen im Original): I. A.________ sei schuldig zu erklären der sexuellen Nötigung, begangen am 23.08.2016 in J.________ (Ortschaft), z.N. von C.________. II.