zu den Ergänzungsfragen Stellung und übermittelte die für den Privatkläger erstellte Dia- 4 gnoseliste (pag. 354). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Hauptverhandlung wurden zudem praxisgemäss ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 19. Juli 2018, pag. 360) und ein Leumundsbericht (datierend vom 13. Juli 2018, pag. 356 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Mit Schreiben vom 24. April 2018 orientierte der als Zeuge vorgeladene E.____