31 Der Vollzug der Geldstrafe ist daher – wie von der Generalstaatsanwaltschaft beantragt – bei der gesetzlich vorgesehenen minimalen Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben (aArt. 42 Abs. 1 und Art. 44 Abs. 1 StGB). Es ist jedoch zu beachten, dass ein Fahrzeuglenker, welcher "lediglich" eine einfache Verkehrsregelverletzung begeht, mit einer (unbedingten) Übertretungsbusse bestraft würde.