19. Konkretes Strafmass 19.1 Geldstrafe Es bleibt somit auch nach Berücksichtigung der Täterkomponente bei einem Strafmass von 20 Strafeinheiten Geldstrafe. 19.2 Tagessatzhöhe Ausgehend von den am 9. März 2018 erhobenen wirtschaftlichen Verhältnissen (pag. 117) errechnet sich ein Tagessatz in der Höhe von CHF 70.00. (Monatliches Einkommen Beschuldigter CHF 2‘582.00, abzüglich Pauschalabzug von 20%, zuzüglich Unterstützungszuschlag von CHF 48.00 infolge monatlichen Einkommens Ehefrau von CHF 2‘391.00, alles geteilt durch 30 Tage) 19.3 Aufschub des Vollzugs und Verbindungsbusse