Es rechtfertigt sich keine Strafreduktion. 18.3 Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist als durchschnittlich zu bezeichnen und wirkt sich ebenfalls nicht strafreduzierend aus. 18.4 Fazit Täterkomponente Insgesamt führt die Täterkomponente weder zu einer Straferhöhung noch zu einer Strafreduktion.