30 18. Täterkomponenten 18.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind unauffällig. Er ist nicht vorbestraft (pag. 120) und weist gemäss ADMAS-Auszug (pag. 105) einen unbescholtenen automobilistischen Leumund auf. Dieser Aspekt der Täterkomponente ist neutral zu werten. 18.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte hat sich im Verfahren stets anständig verhalten, was allerdings von ihm erwartet werden durfte.