Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sehen für einen durchschnittlichen Referenzfall von Rechtsüberholen auf der Autobahn eine Referenzstrafe ab 12 Strafeinheiten (bei einer Verbindungsbusse von mindestens CHF 500.00) vor. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer schriftlichen Berufungsbegründung – nebst einer Verbindungsbusse von CHF 500.00 – eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen.