_, konnte nur relativ knapp verhindert werden. Auf den (in der Anklageschrift nicht weiter umschriebenen) anschliessenden "knappen Spurwechsel" und das (auch) dadurch verursachte (leichte) Abbremsen der PWs C.________ und B.________ kommt es deshalb im Hinblick auf das Vorliegen einer ernstlichen Gefahr nicht an. Schon mit dem unerlaubten Rechtsvorbei-