Zu prüfen ist nachfolgend, ob die Missachtung des Verbots des Rechtsüberholens unter den konkreten Umständen mit einer ernstlichen Gefährdung der Verkehrsteilnehmer einherging und deshalb objektiv schwer wiegt. Es gilt in diesem Zusammenhang zunächst daran zu erinnern, dass man sich gemäss konstanter bundesgerichtlicher Rechtsprechung auf der Autobahn grundsätzlich darauf verlassen können soll, nicht plötzlich rechts überholt zu werden.