24 BMWs bei seinem eingeleiteten Spurwechsel zudem seinen Vorsichtspflichten nicht nachkam. Dies lässt das Rechtsüberholen des Beschuldigten aber nicht als rechtskonform erscheinen. Dieser konnte sich aufgrund seines eigenen Fehlverhaltens nicht auf den aus Art. 26 Abs. 1 SVG abgeleiteten Vertrauensgrundsatz berufen. Das Strafrecht kennt keine Verschuldenskompensation (WEISSENBERGER, a.a.O., N. 10 zu Art.