die einzigen sich auf der Überholspur befindlichen Fahrzeuge. Sie hatten zu diesem Zeitpunkt bereits seit einer gewissen Zeit bzw. über eine gewisse Strecke hinweg grundlos und mit einem geringfügig unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit liegenden Tempo auf der Überholspur verkehrt und den linken Fahrstreifen insofern "blockiert".