11.4 Als erfahrenem Automobilisten muss dem Beschuldigten auch bewusst gewesen sein, dass die sich auf der Überholspur befindlichen Fahrzeuglenker auf der Autobahn bei normalem bzw. nicht dichtem Verkehr nicht mit auf der Normalspur "überholenden" Autos rechnen. Auch wenn die beiden PWs B.________ und C.________ bereits seit einer gewissen Zeit auf der Überholspur gefahren waren, musste der Beschuldigte umgekehrt aufgrund des Rechtsfahrgebots sehr wohl damit rechnen, dass diese möglicherweise auf die Normalspur würden wechseln wollen.