Er hatte somit einen triftigen Grund, die beiden Fahrzeuge – auch aus seiner Sicht (möglicherweise) unerlaubt – rechts zu "überholen". Schliesslich hatte der der Beschuldigte genügend Zeit, um sich mit Hilfe des NZZ- Artikels eine Verteidigungsstrategie zurecht zu legen und sich so auf die polizeiliche Einvernahme vorzubereiten, welche erst eine Woche nach dem fraglichen Vorfall stattfand.