«So ist es nun nicht mehr möglich, das ein langsamer Fahrer auf der linken Spur die ganze Autobahn verstopft und die anderen Fahrer ebenfalls zum Langsamverkehr zwingt.» Der Bericht enthält allerdings gleichzeitig zahlreiche weitere Umschreibungen, aufgrund welcher der Beschuldigte ohne weiteres erkennen musste, dass die sich ihm präsentierende Situation auf der A6 bei seinem "Überholmanöver" die im NZZ- Artikel umbeschriebenen tatsächlichen Voraussetzungen eines erlaubten Rechtsvorbeifahrens nicht erfüllte: So wird bereits im Titel des Berichts erwähnt, dass das Verbot des Rechtsvorbeifahrens lediglich «gelockert» worden sei.