12 vergangen und zudem handelt es sich bei der vorgebrachten Erklärung wiederum um die Schilderung einer Routinehandlung. Die Angabe des Zeugen C.________, sich seit «vielleicht» 1 km auf der Überholspur befunden und sicherlich bei der ersten Möglichkeit die Spur zu wechseln versucht zu haben, lässt sich zudem kaum mit seiner weiteren Aussage in Einklang bringen, wonach es auf der Normalspur erinnerlich bloss ein oder zwei Autos gehabt habe. Dies umso mehr, als unbestritten ist, dass kein dichter Verkehr herrschte.