___ – an der Stelle des Überholmanövers nicht ganz mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h fuhren. Gefragt nach dem Grund, weshalb sie sich überhaupt auf der Überholspur befanden, gaben beide Zeugen an, sie hätten (wohl) andere Fahrzeuge überholt gehabt. Im Zeitpunkt dieser Aussagen war jedoch bereits knapp ein Jahr seit dem Vorfall