störte, wenig plausibel. Vielmehr passt der beschriebene "knappe Spurwechsel" zur Verärgerung des Beschuldigten und zur Darstellung des Zeugen C.________, dass dieser dabei sogar noch ein Lächeln aufgesetzt gehabt habe, was er bzw. seine Frau als besonders schlimm empfunden hätten und weshalb er dem blauen Opel lichthupend gefolgt sei. Die Kammer erachtet es daher im Sinne eines ersten Zwischenfazits als erstellt, dass der Zeuge C.________ in seinem BMW nicht nur den Blinker gesetzt, sondern den Spurwechsel auch effektiv eingeleitet hatte, als der Beschuldigte im Opel rechts an ihm vorbeifuhr.