Auch der Zeuge C.________ schilderte indessen, wie er zuvor auf die rechte Spur habe wechseln wollen, was aufgrund des rechts vorbeifahrenden Fahrzeugs nicht möglich gewesen sei, weshalb er wieder nach links gezogen habe. Konstant gab C.________ zudem an, dass er aufgrund des Fahrmanövers des Beschuldigten habe bremsen müssen, was (wohl) auch den hinter ihm fahrenden PW zum Bremsen gezwungen habe. Diese Bremsung des PW C.________ wie auch sein eigenes Abbremsen wurden anlässlich der Hauptverhandlung vom Zeugen B.________ bestätigt und – ohne dass ihm dies suggestiv vorgegeben worden wäre – damit begründet, dass der Beschuldigte dem vor ihm (B.___