__ bestätigte, dass er sehr gefährlich rechts "überholt" worden sei. Während B.________ die Gefährlichkeit des Fahrmanövers primär in der Beinahe-Kollision infolge des vom vor ihm fahrenden BMW beabsichtigten und bereits eingeleiteten Spurwechsels sah, begründete C.________ die Gefährlichkeit prima vista eher mit dem seiner Ansicht nach «schlimmeren» Umstand, dass der Beschuldigte nach dem Rechtsvorbeifahren knapp vor ihm auf die Überholspur gewechselt habe. Auch der Zeuge C.________ schilderte indessen, wie er zuvor auf die rechte Spur habe wechseln wollen, was aufgrund des rechts vorbeifahrenden Fahrzeugs nicht möglich gewesen sei, weshalb er wieder nach links gezogen habe.