Von Ausschwenken und Gefährdung habe er nichts bemerkt. Er bezweifle aber nicht, dass der Fahrer des überholten Wagens erschrocken sei, denn dieser habe die Spur wechseln wollen. Seines Erachtens hätte der überholte Fahrzeuglenker aber bei einem Spurwechsel schauen sollen. Als er vorbei gewesen sei, sei er vorbeigefahren und habe dann auf die Überholspur gewechselt, wo es kein Fahrzeug gehabt habe (pag. 48 Z. 28 ff.). Auf Frage, ob es ein relativ knapper Spurwechsel vor dem BMW gewesen sei, antwortete der Beschuldigte: «Nein, überhaupt nicht».