9 Das "Überholmanöver" sei nicht bei der Senkung Richtung Rubigen, sondern nach der Einfahrt Muri-Gümligen passiert, also bevor es nach unten gegangen sei. Wenn B.________ sage, er sei mit Tempomat 125 km/h gefahren, so könne dies möglicherweise dann dort gewesen sein, wo es hinuntergegangen sei. Der PW B.________ habe [zuvor] nicht schneller fahren können, als der PW [C.________] vor ihm (pag. 48 Z. 18 ff.) Auf der linken Spur habe es nur die erwähnten beiden PWs gehabt und diese seien langsamer gefahren, als er selbst.