Wenn andere Lenker schneller fahren wollten, sei das deren Sache. Er sei ein vorsichtiger Fahrer (pag. 47 Z. 17 f.). 10.8 Einvernahme des Beschuldigten anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 48 ff.) Der Beschuldigte führte vor Regionalgericht aus, er sei im Ostring auf die Autobahn aufgefahren. Die beiden anderen Autos seien immer auf der Überholspur gefahren und immer unter dem angegebenen Tempolimit. Er selbst wäre froh gewesen, wenn er ein bisschen schneller hätte fahren können (pag. 48 Z. 15 ff.).