46 Z. 39 f.). Bezüglich des Verkehrsaufkommens sagte C.________ aus, dass es normalen Verkehr und keinen Kolonnen- oder dichten Verkehr gehabt habe. Er könne sich nicht erinnern, ob es vor ihm noch Autos gehabt habe. Auf der Normalspur habe es eines oder zwei gehabt, er wisse es nicht genau (pag. 46 Z. 33 ff.). Auf Frage des Verteidigers, ob er sich noch erinnern könne, wie lange er schon links gefahren sei, verwies der Zeuge auf den Umstand, dass der Vorfall sich am 16. November 2016 [– also vor längerer Zeit –] zugetragen habe. Er sei zum Zeitpunkt vielleicht seit 1 km auf der linken Spur gefahren.