Er schätze, dass der Beschuldigte «zügig» gekommen sei, etwa mit 130 km/h. Dieser sei dann sehr schnell beim BMW gewesen und er sehe noch das Bild vor sich, wie es fast zum Unfall gekommen sei. Er sei schockiert gewesen und habe geschlottert. Deshalb sei er auch gleich zur Polizei gegangen (pag. 45 Z. 1 ff.). Auf Vorhalt, dass der BMW-Fahrer ausgesagt habe, er (der BMW-Fahrer) habe bremsen müssen, bestätigte der Zeuge, dass dies so gewesen sei, weil der Beschuldigte diesem ziemlich nahe vor das Auto gefahren sei. Er selbst (B.________) habe auch bremsen müssen, weil er gedacht habe, es «tätsche» jetzt (pag. 45 Z. 6