In einem neuen Urteil ändert das Bundesgericht nun seine Praxis. Es heisst die Beschwerde eines Mannes gut, der auf der dreispurigen Autobahn vor Bern ohne zu beschleunigen mit etwa 90 km/h rechts an zwei Autos vorbeifuhr, als diese ihr Tempo verlangsamten. Ein solches «passives» Vorbeifahren stelle keine grobe Verkehrsregelverletzung dar, stellt das Bundesgericht jetzt klar. [Anzeige]