Das Bundesgericht hat diesen Begriff bis anhin sehr eng ausgelegt und Kolonnenverkehr bereits dann verneint, wenn die Abstände der Fahrzeuge auf der rechten Spur rund doppelt so gross sind wie auf der Überholspur. Diese Rechtsprechung wurde vielfach als zu rigid kritisiert, setzt sie doch voraus, dass ein Automobilist, der rechts fährt, stets alle Fahrspuren beobachtet und die Abstände der Fahrzeuge kontrolliert, um festzustellen, ob er sich (zeitweise) in einem Kolonnenverkehr befindet. In einem neuen Urteil ändert das Bundesgericht nun seine Praxis.