Nur darf man das nicht: Wer auf der Normalspur an den links von ihm fahrenden Autos vorbeizieht, begeht eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird. Einzig beim Fahren in «parallelen Kolonnen» ist das Vorfahren auf der Normalspur erlaubt.