8 Z. 67 f.). Auf Frage, ob er noch etwas zu ergänzen habe, führte der Beschuldigte schliesslich aus, dass er das Manöver nicht als "Überholen" im eigentlichen Sinn empfunden habe, sondern lediglich als passives Vorbeifahren, so wie er dies auch in einem NZZ Artikel gelesen habe (pag. 8 Z. 71 ff.). 10.5 Vom Beschuldigten eingereichter NZZ-Artikel vom 16. März 2016 (pag. 9 f.) Der vom Beschuldigten erwähnte und der Polizei eingereichte Zeitungsartikel lautet wie folgt (Grössenverhältnisse der Schriften, Unterstreichungen und gelbe Markierungen entsprechen dem eingereichten Dokument): Verbot des Rechtsvorfahrens wird gelockert