Umstritten ist in diesem Zusammenhang, wie lange der PW B.________ und der PW C.________ bereits auf der Überholspur gefahren waren und mit welcher Geschwindigkeit diese beiden Fahrzeuge verkehrten. 4 Der Beschuldigte brachte schliesslich vor, er sei davon ausgegangen, dass sein "Überholmanöver" nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichts erlaubt sei, da Langsamfahrer auf der Überholspur nicht den Verkehr blockieren dürften.