_ befunden habe. Der Beschuldigte will ausserdem nicht mitbekommen haben, dass der PW C.________ den eigentlichen Spurwechsel eingeleitet gehabt habe. Umstritten ist weiter, inwiefern der Beschuldigte beim anschliessenden Wechsel auf die Überholspur die beiden überholten PWs gefährdete. Der Beschuldigte bestreitet namentlich, nur knapp vor dem vorderen der beiden Fahrzeuge auf die Überholspur geschwenkt zu haben (nachfolgend: "knapper Spurwechsel"). Strittig ist auch, ob die beiden PWs C.________ und B.________ durch das Fahrmanöver des Beschuldigten zum Bremsen veranlasst wurden und gegebenenfalls wodurch genau.