Das hintere der beiden rechts "überholten" Fahrzeuge wurde von B.________ gelenkt (nachfolgend: PW B.________), das vordere von C.________ (nachfolgend BMW bzw. PW C.________). Der Beschuldigte bestreitet nicht, dass der vordere der beiden Wagen (BMW C.________) während seines "Überholmanövers" den Blinker setzte, um auf die Normalspur zu wechseln. Bestritten wird vom Beschuldigten hingegen, dass der PW C.________ den rechten Blinker bereits gesetzt gehabt habe, als er sich noch hinter diesem befunden habe. Laut ihm sei dies vielmehr erst der Fall gewesen, als er sich schon neben dem PW C.________ befunden habe.