3 7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der im Strafbefehl umschriebene Sachverhalt ist grundsätzlich unbestritten. Der Beschuldigte anerkennt, mit seinem Opel auf der Autobahn A6 Richtung Rubigen bei normaler Verkehrsdichte auf der Normalspur rechts an zwei hintereinander auf der Überholspur fahrenden Fahrzeugen vorbeigefahren zu sein (nachfolgend [unjuristisch]: "Überholmanöver") und danach auf die Überholspur gewechselt zu haben, um weitere Fahrzeuge zu überholen. Das hintere der beiden rechts "überholten" Fahrzeuge wurde von B.______