Dabei fuhr sie auf zwei vor ihr fahrende Personenwagen auf, welche ca. mit 110 bis 120 km/h auf dem Überholstreifen hintereinander fuhren. Obwohl der vorderste Personenwagen im Begriffe war, vom Überholstreifen auf den Normalstreifen zu wechseln und dies mit seinem rechten Blinker anzeigte, überholte die beschuldigte Person beide Fahrzeuge rechts und schwenkte danach vom Normalstreifen auf den Überholstreifen und überholte weitere auf dem Normalstreifen fahrende Fahrzeuge, bevor sie vom Überholstreifen auf den Normalstreifen wechselte und die Ausfahrt Rubigen befuhr.