2 4. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt zusammengefasst, der Beschuldigte sei der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 16. November 2016 um ca. 14:30 Uhr auf der Autobahn A6 Süd Richtung Rubigen schuldig zu sprechen und er sei bei einer Probezeit von zwei Jahren zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu einem seinen aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Betrag, zu einer Verbindungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage) sowie zur Tragung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen (pag. 107 f.).