3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Die Parteien beantragten keine Beweisergänzungen (vgl. pag. 89). Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz aktuelle Strafregister- (pag. 120) und ADMAS-Auszüge (pag. 105) sowie ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten (pag. 117 f.) eingeholt.