1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 31. Oktober 2017 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch einfache Verkehrsregelverletzung infolge Rechtsüberholens, begangen am 16. November 2016 auf der Autobahn A6 Süd Richtung Rubigen, schuldig und verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) und zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘740.00 (pag. 54 ff.).