Kammerintern werden die Fälle fortlaufend nach Listen mit allen möglichen Zusammensetzungen zugeteilt, wobei die Anzahl Fälle als Vorsitzender/Referent vom Umfang der Tätigkeit für die Strafkammern abhängt. Gemäss der seit Jahren geltenden und bisher unangefochtenen Praxis teilt der jeweilige Vorsitzende/Referent dem Abteilungspräsidenten den Bedarf eines Ersatzrichters mit. Im Einvernehmen mit dem Abteilungspräsidenten wird anschliessend anhand einer von der Sekretariatsleitung bewirtschafteten Liste ein Ersatzrichter bestimmt.