Wie die gerichtsorganisatorischen Normen in der Strafabteilung konkret angewendet werden, wurde der Verteidigung einlässlich erklärt. Mit Schreiben vom 29. März 2017 teilte der Präsident der Strafabteilung der Verteidigung unter anderem mit, dass am Obergericht kein Geschäftsverteilungsplan nach deutschem Vorbild besteht. Den beiden Strafkammern werden die eingehenden Geschäfte abwechslungsweise je zur Hälfte zugeteilt. Kammerintern werden die Fälle fortlaufend nach Listen mit allen möglichen Zusammensetzungen zugeteilt, wobei die Anzahl Fälle als Vorsitzender/Referent vom Umfang der Tätigkeit für die Strafkammern abhängt.