Durch diesen Irrtum gewährte sie der Beschuldigten einen Kredit von CHF 47‘000.00, was bei Kenntnis der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation der Beschuldigten (arbeitslos, mit Kind, verheiratet mit verschuldetem Ehemann) niemals gewährt bzw. ausbezahlt worden wäre. Dadurch trat bei der Strafund Zivilklägerin ein Vermögensschaden ein, zumal die Beschuldigte im Zeitpunkt der Kreditgewährung keine Gewähr für eine vertragsmässige Rückzahlung des Kredits geboten hatte und die Kreditforderung letztlich nicht zurückbezahlt wurde. Der Straf- und Zivilklägerin wurde ein Verlustschein in der Höhe von CHF 42‘957.15 ausgestellt (pag. 16).