Zwar wurde die Straf- und Zivilklägerin durch den Online-Privatkreditantrag mit entsprechenden Beilagen über die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten getäuscht. Durch diesen Irrtum gewährte sie der Beschuldigten einen Kredit von CHF 47‘000.00, was bei Kenntnis der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation der Beschuldigten (arbeitslos, mit Kind, verheiratet mit verschuldetem Ehemann) niemals gewährt bzw. ausbezahlt worden wäre.