11. Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) Vorab kann auf die korrekten theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zur Urkundenfälschung nach Art. 251 StGB verwiesen werden (pag. 274 ff., S. 21 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Bei den inhaltlich unwahren Angaben im Online-Privatkreditantrag, im Privatkreditvertrag und im Berechnungsblatt Kreditfähigkeitsprüfung handelt es sich entgegen den Ausführungen der Vorinstanz um einfache schriftliche Lügen, weshalb diesbe-