Nicht selten werde weder eine Auskunft erteilt noch eine Weitervermittlung vorgenommen. Oftmals würden falsche Auskünfte gegeben, welche leider erst später erkannt würden. Es sei davon auszugehen, dass eine solche Falschauskunft auch beim Kontrollanruf an die G.________AG anlässlich der Antragsprüfung der Beschuldigten gemacht worden sei (Notiz Kreditantrag S. 2: «Tel i.O»). Die erforderlichen branchenüblichen Überprüfungsmassnahmen seien vollständig und sorgfältig durchgeführt worden, was bisher auch in den über 250 in verschiedenen Kantonen durchgeführten Gerichtsverfahren immer bejaht worden sei (pag. 354 f.).